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SIGN YOU mediascreen GmbH
Kirchhellener Straße 46
D-46145 Oberhausen

Telefon: 0208.625 817 80
E-Mail: info@signyou.de

Geschäftsführer: Dominik Engel, Dirk Geßner

Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Registernummer: HRB 28665

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 300614262

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MEDIASCREEN

Ziffer 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit dem Unternehmen
SIGN YOU mediascreen („Auftragnehmer“) über die Erstellung und Schaltung von elektronischer
Werbung („Vertrag“), insbesondere auf den Produkten MEDIASCREEN.
1.2 Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven,
Werbespots und sonstigem Content-Programm auf elektronischen Medien („Schaltung“), sowie
deren Erstellung.

Ziffer 2 Auftragserteilung und -annahme
22.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber („Auftraggeber“)
erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande, Änderungsverlangen bedürfen der
Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2 Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen/Mittler ausdrücklich etwas anderes
bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur/Mittler und dem Auftragnehmer zustande.
Bei Auftragserteilungen von Agenturen/Mittlern, die im Namen und im Auftrag eines werbungtreibenden
Unternehmens („Werbungtreibender“) erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der
Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt Agentur/Mittler mit Vertragsschluss seine
Ansprüche gegen den Werbungtreibenden aus dem zwischen Agentur/Mittler und dem
Werbungtreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie
Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der Auftragnehmer nimmt diese
Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung).
2.3 Aufträge des Auftraggebers haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes
(„Produktgruppe“) und des Werbungtreibenden zu enthalten.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen – ganz oder teilweise – wegen
des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt
der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme,
ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung),
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/
Unternehmen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zuwiderläuft.
Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle
ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der Form der Werbung rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung
oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung dieses Absatzes,
ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.
2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags selbst auf
Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber
ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie
den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen,
auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.7 Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der
geschalteten Werbung besteht nicht.
2.8 Der Auftraggeber kann bis Schaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag
zurücktreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung
zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Schaltungsbeginn
75%, bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 85% des vereinbarten Schaltpreises.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten. Der Entschädigungs-
betrag ermäßigt sich dann entsprechend.
2.9 Bei Kontingenten mit Laufzeiten ab 26 Wochen verteilt auf 12 Monate, gilt eine Kündigungsfrist
von 3 Monaten vor Ablauf der Buchung. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich
der Vertrag automatisch um ein Jahr. Es gilt das Datum der Auftragsbestätigung oder
der Buchung per Mail.

Ziffer 3 Schaltzeit
Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung, spätestens jedoch
mit dem Tag, an dem die Werbung ohne Verzug des Auftraggebers hätte ausgestrahlt werden können,
und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltung.

Ziffer 4 regelmäßige Laufzeit MEDIASCREEN, Wartung, Ausfall
4.1 Die MEDIASCREEN ist regelmäßig in Betrieb täglich von 06.00 bis 24.00 Uhr, an 7 Tagen der
Woche. Von dieser regelmäßigen täglichen Laufzeit explizit ausgenommen sind Wartungs-,
Installations- und Umbauzeiten soweit dies möglich ist.
4.2 Im Fall des Ausfalles des kompletten MEDIASCREEN sorgt der Auftragnehmer regelmäßig
innerhalb von 24 Stunden für Reparatur/Ersatz.
Im Fall des Ausfalls einzelner Panels des MEDIASCREEN sorgt der Auftragnehmer regelmäßig
innerhalb von 48 Stunden für Reparatur/Ersatz.
Im Fall des Ausfalles einzelner LED-Pixel des MEDIASCREEN sorgt der Auftragnehmer während
der regelmäßigen Wartungsarbeiten für Reparatur/Ersatz.

Ziffer 5 Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers wird nicht zugesichert.

Ziffer 6 Werbemittel
6.1 Die Herstellung der Reproduktionsunterlagen ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat
auf eigene Kosten dem Auftragnehmer spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Schaltbeginn
geeignete Reproduktionsunterlagen (Materialien/Vorlagen) zur Verfügung zu stellen. Der
Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Reproduktionsunterlagen
unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch des
Auftraggebers auf dessen Kosten die Herstellung der Werbemittel bzw. nimmt auf Wunsch des
Auftraggebers erforderliche Anpassungen ungeeigneter Reproduktionsunterlagen auf dessen
Kosten vor. Sofern der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung
stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert bzw. verkürzt, entbindet das den Auftraggeber
nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer
anrechnen zu lassen.
6.2 Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee
und computergrafische Umsetzungen sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz.
Der Auftraggeber ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke
nicht berechtigt. Sofern Auftragnehmer und Auftraggeber im Vertrag ein Nutzungsrecht im
Anschluss an die Schaltzeit vereinbaren, beinhaltet dieses Nutzungsrecht das einfache, zeitlich
unbegrenzte, unwiderrufliche und unübertragbare Recht, das Werk auf eigenen Medienplattformen
(Webauftritt, In-House- und Storemedien etc.) des Auftraggebers auszustrahlen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Ausstrahlung auf den eigenen Medienplattformen
erforderliche Änderungen am Werk vorzunehmen.
6.3 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Herstellung der Werbung Bild
und Filmmaterial zur Verfügung stellt, überträgt der Auftraggeber alle zur Umsetzung dieses
Vertragsinhaltes erforderlichen Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Material für den
Zeitraum der Vertragslaufzeit.
6.3 Eine Herausgabe der vom Auftraggeber gelieferten Reproduktionsunterlagen erfolgt, sofern es
der Auftraggeber bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Schaltzeit schriftlich verlangt.
Reproduktionsunterlagen, die während dieser Frist nicht zurückgefordert werden, gehen mit
Beendigung der Schaltung entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und
können vom Auftragnehmer entsorgt werden.
6.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren
urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Eine Prüfpflicht obliegt dem
Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Soweit
Dritte den Auftragnehmer in Anspruch nehmen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von
sämtlichen Ansprüchen frei und erstattet auf erste Anforderung insbesondere die Kosten der
Rechtsverteidigung in vollem Umfang.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis auf Widerruf das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene
Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es in einer webbasierten Datenbank zu
verwenden.

Ziffer 7 Preise
7.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise des
Auftragnehmers.
7.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
7.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7.4 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend
machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig
festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.

Ziffer 8 Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung zahlbar. Eine
Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt im Voraus.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
8.2 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit
des Vertrags die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen
stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber
irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.

Ziffer 9 Vertragsstörung / Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit
des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
9.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw.
Beendigung der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt;
Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt werden;
Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer
Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches
des Auftragnehmers).
9.5 Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus
Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit
eine Ersatzschaltung gewährt.
Sofern der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden kann, wird der
Auftragnehmer dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten.
Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
9.6 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn, spätestens jedoch bis 1 Woche
nach Beendigung der Schaltung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.

Ziffer 10 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere aber
nicht ausschließlich, Druckunterlagem, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder,
Bilder, Videos, DVD, CD-Roms, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/
oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit
ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Agentur verpflichtet sich, die
Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-
Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.) aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt
zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Ziffer 11 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit
diesem Vertrag ist Essen.

Ziffer 12 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung
dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht.

Oberhausen, den 04.03.2014
SIGN YOU mediascreen GmbH